Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staub IT-Services GmbH

Stand 05/2023

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§ 1 Allgemeine Bedingungen

(1)  Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach den folgenden AGB‘s. Andere Bedingungen werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sie gelten ebenso für Folgegeschäfte, Reparaturen und Lieferungen.

(2)  Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Staub IT-Services GmbH.

§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluss, Angebotsunterlagen

(1)  Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kundenauftrag schriftlich bestätigt wurde.

(2)  Die gesamten Angebotsunterlagen einschließlich erstellter Kostenvoranschläge bleiben Eigentum der Staub IT-Services GmbH. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen alleine uns zu.

(3)  Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind nur dann zulässig, sofern sie dem Kunden unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen zumutbar sind.

§ 3 Preise

(1)  Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frei ab Lager Staub IT-Services GmbH.

§ 4 Lieferung der Leistung, Verzug, Unmöglichkeit

(1)  Liefervereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.

(2)  Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall bei der Staub IT-Services GmbH.

(3)  Lieferverzug tritt im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik nicht ein.

(4)  Verzugsschaden und Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann dem Kunden nur dann zugestanden werden, wenn der Staub IT-Services GmbH nachweislich mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last legt wird. Darüber hinausgehende Haftungen sind ausgeschlossen.

§ 5 Versendung und Gefahrenübergang

(1)  Bei Lieferung auf dem Versandwege erfolgt der Gefahrenübergang mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle einer frachtfreien Lieferung.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1)  Alle Rechnungen für Lieferungen und Leistungen der Staub IT-Services GmbH sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Konto der Staub IT-Services GmbH einzuzahlen oder bar Kasse zu begleichen. Staub IT-Services GmbH behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.

(2)  Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(3)  Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Staub IT-Services GmbH berechtigt, ab Fälligkeitsdatum der Rechnung in Höhe anfallenden Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.

(4)  Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die Staub IT-Services GmbH nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalte

(1)  Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Staub IT-Services GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.

(2)  Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Staub IT-Services GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt.

§ 8 Datensicherheit

(1)  Der Kunde hat generell bei Installationen und Reparaturen an Geräten für Datensicherheit bzw. für eine erforderliche Datensicherung zu sorgen. Für eventuelle Datenverluste und daraus resultierende Vermögensschäden kann Staub IT-Services GmbH nicht zur Haftung herangezogen werden.

(2)  Der Kunde ist selbst für die sachgemäße Aufbewahrung und die Verfügbarkeit von Systemkennwörtern verantwortlich. Dies gilt insbesondere für sog. Administrator-Kennwörter, welche dem Kunden bei Auslieferung eines Systems durch die Staub IT-Services GmbH ausgehändigt werden.

§ 9 Mängelrügen

(1)  Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel sind sofort, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware, mitzuteilen.

(2)  Auch im Falle einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde dann kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Zurückbehaltung, insbesondere wegen der Geringfügigkeit des Mangels oder des ausstehenden Leistungsteils, unverhältnismäßig wäre. Das darüber hinaus bestehende Zurückbehaltungsrecht des Kunden bleibt unberührt. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückerhalten, wenn das Leistungsverweigerungsrecht auf einen Gegenanspruch oder einen Mangel gestützt wird, der unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im Übrigen.

§ 10 Sachmängelhaftung

(1)  Für Mängel der Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl des Kunden Sachmängelhaftung geleistet nur durch Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Teile. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde die Herabsetzung des Rechnungsbetrages, eine entsprechende Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Ansprüche auf Schadenersatz aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht oder wegen Verzuges der Nachbesserung sind ausgeschlossen. In diesem Fall kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist wandeln oder mindern.

(2)  Sachmängelhaftungsansprüche sind nicht abtretbar.

(3)  Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate mit Beweispflicht des Käufers ab dem 7. Monat lt. gesetzlichen Bestimmungen. Bei Installationen durch Staub IT-Services GmbH beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft.

(4)  Die Staub IT-Services GmbH entscheidet alleine darüber, ob die beanstandeten Leistungen oder Waren auf Kosten des Kunden zum Sitz der Staub IT-Services GmbH transportiert oder beim Kunden zur Prüfung bereit gestellt werden.

(5)  Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von Staub IT-Services GmbH der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wurde, es sei denn, dass der Mangel bereits nachweislich bei der Übergabe bestand.

(6)  Gebrauchte Artikel haben, wenn nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten, keine Sachmängelhaftung.

§ 11 Haftung für zugesicherte Eigenschaften

(1)  Als zugesicherte Eigenschaft zählt nur, was ausdrücklich schriftlich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von Staub IT-Services GmbH als solche vereinbart wurde.

§ 12 Sonstige Schadensersatzansprüche

(1)  Für alle Schadenersatzansprüche gegen Staub IT-Services GmbH sind Ansprüche nur gegeben bei einer vorsätzlichen, mindestens aber bei einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens Staub IT-Services GmbH.

(2)  Staub IT-Services GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt u.a. für defekte Hardware.

(3)  Schadenersatzansprüche gegen Staub IT-Services GmbH verjähren innerhalb von 6 Monaten

§ 13 Vermittlung von Nutzungsverträgen

(1)  Staub IT-Services GmbH vermittelt Softwarenutzungsverträge und Verträge zur Nutzung  dezentraler Speicherlösungen (Cloud-Storage) und Dienste in dezentralen Umgebungen (Cloud-Services) für Microsoft und andere Anbieter (nachfolgend „Anbieter“ genannt). Die Verträge werden im Auftrag und Namen der Anbieter abgeschlossen. Die Inhalte und Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsdokument (z.B. dem Microsoft-Kundenvertrag), sofern vorhanden.

(2)  Dem Kunden werden darüber hinaus Leistungen zur Schulung und Einführung in die Nutzung der vermittelten Software angeboten.

(3)  Für das Vertragsverhältnis zwischen Anbietern finden die Bedingungen der entsprechenden Vereinbarung Anwendung.

(4)  Für die Pflege und Wartung der Software sowie für die Bereitstellung von Cloud-Storage und -Services sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

(5)  Staub IT-Services GmbH übernimmt für die Anbieter die Aufgabe eines Vermittlers als Handelsvertreter. Der Kunde kann Fehler und Funktionsstörungen an Staub IT-Services GmbH melden. Staub IT-Services GmbH gibt diese Mitteilungen an die Anbieter weiter und unterstützt bei Bedarf innerhalb der üblichen Servicezeiten bei der Fehlerbeseitigung.

(6)  Soweit der Kunde Cloud-Speicherlösungen und -Dienste sowie vergleichbare Leistungen der Speicherung und Verarbeitung von Daten in einem dezentralen System beauftragt hat, gelten dafür die Bedingungen der Anbieter.

(7)  Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten die Datenschutzinformationen und Datenschutzerklärungen der Anbieter. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter abgeschlossen werden muss. Die Anbieter sind als Vertragspartner die verantwortlichen Datenverarbeiter.

(8)  Die Vergütung und Lizenzgebühren werden im Namen und Auftrag der Anbieter berechnet. Schulungsleistungen rechnet die Staub IT-Services GmbH im eigenen Namen ab.

(9)  Die Vergütung und Lizenzgebühren werden bei Änderung der lizenzierten Produkte sowie auch bei Änderung der Speicher- und Serverstruktur (z.B.: Umzug eines Systems in die Cloud oder innerhalb der Cloud) angepasst.

(10)  Der Anbieter führt regelmäßig Preisanpassungen durch. Die gültigen Preisanpassungsklauseln ergeben sich aus den Vertragsbedingungen der Anbieter.

(11)  Staub IT-Services GmbH ist berechtigt, die Vergütungen für Leistungen der Anbieter
und/oder Drittanbietern für diese in Rechnung zu stellen.

(12)  Wird die von Staub IT-Services GmbH gestellte Rechnung nicht binnen 21 Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt, gerät der Kunde automatisch ohne Mahnung in Verzug. Staub IT-Services GmbH wird den Kunden nach Ablauf dieser Frist nochmals mahnen und auf die Rechtsfolgen (Sperrung von Systemzugängen und Lizenzen) einer weiter ausbleibenden Zahlung hinweisen. Die Mahnung kann per E-Mail an eine E-Mail-Adresse erfolgen, über die zwischen den Vertragspartnern zuletzt kommuniziert wurde. Nach Ablauf der gesetzten Frist, ist Staub IT-Services GmbH berechtigt alle Leistungen zurückzuhalten und den Zugang zu allen Systemen zu sperren, für die keine Vergütung entrichtet wurde. Im Moment der Sperrmaßnahmen erhält der Kunde eine weitere E-Mail, mit dem ihm die Sperre mitgeteilt wird.

(13)  Kommt der Kunde weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann mit einer weiteren Frist von 14 Tagen das Vertragsverhältnis durch Staub IT-Services GmbH gekündigt werden. Auf diese Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung wird der Kunde mit der Nachricht über die Sperre der Systeme informiert.

(14)  Die Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und formalen Anforderungen bestimmen sich nach dem mit dem Anbieter geschlossenen Vereinbarung. Kündigungserklärungen nimmt Staub IT-Services GmbH im Namen und Auftrag der Anbieter entgegen und kann diese im Namen und Auftrag der Anbieter aussprechen.

§ 14 Software

(1)  Lizensierte Software einschließlich nachfolgender Versionen sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen ausschließlich auf der dafür zugeordneten Zentraleinheit verwendet werden. Der Kunde schützt die Software vor dem Zugriff Dritter.

(2)  Mit dem Kauf der Software werden die Softwarebedingungen des Herstellers anerkannt.
Staub IT-Services GmbH übernimmt keinerlei Haftung für fehlerhafte Software.

§ 15 Abschließende Bestimmungen

(1)  Der Kunde kann aus diesem Vertrag resultierende Leistung nur für sich selbst, jedoch nicht für Dritte verlangen.

(2)  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

(3)  Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie dem Zweck des Vertrages erforderlich sind. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widerrufen.

§ 16 Erfüllungsort – Gerichtsstand

(1)  Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit dieses Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand München.

(2)  Die Rechtsbeziehungen zwischen Staub IT-Services und dem Kunden unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer internationaler Rechte der Bundesrepublik Deutschland.